Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss

1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) 3 Wochen gebunden.
2.Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3.Abweichend von Ziff.2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn a)der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder b) der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder c)der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Nebenabreden/Abweichende Vereinbarungen
Nebenabreden, die mit dem Personal des Verkäufers getroffen werden, sollen zum Zwecke der Beweiserleichterung schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen.

III. Preise
Die Preise sind Festpreise in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

IV. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien(z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

V. Eigentumsvorbehalt
a)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
b) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1b) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VI. Lieferung
Im Fall einer vereinbarten Freihauslieferung(kostenlose Anlieferung)haftet der Käufer dafür, dass der Transport in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

VII. Zahlung
Der bei einem Barzahlungsvertrag gewährte Nachlass(Skonti usw.)entfällt, wenn die Zahlung nicht bei Lieferung erfolgt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu zahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Verkäufer ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
Ein eventueller im Vertrag gewährter Nachlass entfällt, wenn die Zahlung nicht wie im Vertrag festgelegt erfolgt.

VIII. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

IX. Montage
1. Die Montage von Küchen, Anbauwänden etc. setzt einen waagerechten Boden voraus.
Erforderliche Ausgleichsarbeiten werden gesondert berechnet
Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Waren hinausgeht, insbesondere nicht die Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten.
Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dieses nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

X. Abnahmeverzug
1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff.3 verlangen.
2. a)Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
b) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
a)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem.Ziff.1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
b)Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. a) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

XI. Lieferfrist
1.Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist-beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf- zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht,kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt,
wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt

XII. Gewährleistung
1.Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung(Nachbesserung)oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2.Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3.Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4.Wählt der Käufer nach Ziff.3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6.a)Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
b)Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
7.Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

XIII. Rücktritt
1.Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2.Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
Für die Warenrücknahme gilt Ziff. XIV.
Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund des Rücktrittes des Verkäufers sind ausgeschlossen.

XIV. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1.Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2.Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 25v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj.35v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj.45v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj.55v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3. J.60.v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4. J.70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.5. J.80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.6. J.90 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 35v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 45v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 60v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 70v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3. J. 80v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4. J. 90v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur geringere Einbuße entstanden ist.
3.Die Ziffern 1.+2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufes und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§355 ff. BGB.

XV. Fernabsatzverträge
1.Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln(z.B. Tele- und Mediendienste)zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2.Die Frist beginnt mit dem Tag des Einganges der Warenlieferung beim Käufer.
3.Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4.Ein Widerspruchsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5.Im Fall des Widerrufes ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6.Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufes auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7.Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312b bis 312f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

XVI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2.Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

XVII. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.